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Herbert Kiebler: geboren am 24. März 1952, erschossen am 27. Juni 1975 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer (Aufnahmedatum unbekannt)
Herbert Kiebler: Erinnerungsstele am Mauerweg westlich des Kirchhainer Damms

Herbert Kiebler

geboren am 24. März 1952
erschossen am 27. Juni 1975


westlich der Fernstraße 96
am Außenring zwischen Mahlow (Kreis Zossen) und Berlin-Tempelhof
Nahe der damaligen Fernstraße 96 überwindet er gegen 00.30 Uhr den Grenzsignalzaun, überquert den Kolonnenweg und bewegt sich weiter in Richtung Kfz-Sperrgraben, ohne zu bemerken, dass er Alarm ausgelöst hat. Zwei Grenzposten nehmen daraufhin in einem Trabant-Kübel die Suche nach dem Flüchtenden auf. Als sie Kriechspuren entdecken, gehen sie mit entsicherter Waffe in Stellung.Herbert Kiebler wird bei seinem Fluchtversuch am 27. Juni 1975 erschossen. Wenige Wochen vor der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki ist der SED-Führung an Negativschlagzeilen über Todesschüsse an der Mauer nicht gelegen. Da im Osten wie im Westen niemand die Flucht bemerkt zu haben scheint, beschließt die Staatssicherheit, den Mord – ein solcher ist es nach DDR-Recht – als Selbstmord auszugeben und verlegt deshalb den Tatort in einen grenzfernen Wald. An dieser „Abdeckungsmaßnahme" sind Förster, Volkspolizisten, Standesbeamte, Pathologen und Staatsanwälte beteiligt; die Staatssicherheit hatte Macht genug, alle nötigen zivilen Institutionen in ihre Inszenierung einzubinden.

Erst im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der Einsicht der Angehörigen in die Stasi-Unterlagen in den 1990er Jahren kommt die Wahrheit über den Tod Herbert Kieblers ans Licht.

Herbert Kiebler, geboren am 24. März 1952 in Mahlow, arbeitet seit Februar 1975 als Presser im Berliner Metallhütten- und Halbzeugwerke. Sein Vater ist 1965 verstorben; zusammen mit der Mutter und der jüngeren Schwester wohnt er in Mahlow, am südlichen Berliner Stadtrand; drei ältere Geschwister sind bereits aus dem Haus. [1] Am 26. Juni 1975, einem warmen Sommertag, sitzt der 23jährige Metallarbeiter mit seiner Clique in einer Mahlower Gaststätte. In den Abendstunden bricht Streit aus; er endet mit einer schlimmen Schlägerei, in der Herbert Kiebler den Kürzeren zieht. Vermutlich ging es um Falschspiel und Spielschulden. Als er gegen 22.00 Uhr angetrunken nach Hause kommt, ist er arg zugerichtet und fühlt sich von seinen Kumpanen nicht nur körperlich verletzt. Seine damals 15-jährige Schwester sagt später vor der Volkspolizei aus, dass er vor Schmach geweint, gar von Selbstmord gesprochen habe. Als Herbert Kiebler die elterliche Wohnung nach einer halben Stunde wieder verlässt, hat er einen Abschiedsbrief an die Mutter hinterlassen: „Auf Wiedersehen im Knast oder in Westdeutschland", steht da, und: „Liebe Mutti, wenn ich sterben sollte, dann wünsche ich dir viel Glück." [2] Der kleinen Schwester sagt er, er wolle „nach drüben". Sie versucht noch, ihn zurückzuhalten, läuft in einem größeren Abstand hinter ihm her, verliert ihn aber schließlich aus den Augen. [3]

Herbert Kiebler, erschossen an der Berliner Mauer: MfS-Foto von Spuren des Fluchtversuchs am Grenzzaun zwischen Mahlow und Berlin-Lichtenrade, 27. Juni 1975 (II)
Herbert Kiebler irrt durch die Nacht. Wie sein Bruder später recherchiert, fährt er mit dem Bus nach Drewitz, steigt an der Autobahn aus – und nimmt den nächsten Bus zurück nach Mahlow. [4] Nahe der damaligen Fernstraße 96 überwindet er gegen 00.30 Uhr den Grenzsignalzaun, überquert den Kolonnenweg und bewegt sich weiter in Richtung Kfz-Sperrgraben, ohne zu bemerken, dass er Alarm ausgelöst hat. Zwei Grenzposten nehmen daraufhin in einem Trabant-Kübel die Suche nach dem Flüchtenden auf. Als sie Kriechspuren entdecken, gehen sie mit entsicherter Waffe in Stellung. Sobald Kiebler den Sperrgraben verlassen will, entdecken sie ihn und eröffnen aus 100 Meter Entfernung das Feuer auf einen Fluchtverdächtigen, den sie leicht – wie sie später selbst einräumen – auch ohne Waffengewalt hätten festnehmen können. Von einer Kugel in Brust und Oberarm getroffen, bricht Herbert Kiebler zusammen und verblutet noch am Tatort.

Herbert Kiebler, erschossen an der Berliner Mauer: MfS-Foto von Spuren des Fluchtversuchs am Grenzzaun zwischen Mahlow und Berlin-Lichtenrade, 27. Juni 1975 (I)
Wegen „entschlossenen Handelns" und „hoher Wachsamkeit" wird der Todesschütze zunächst mit der „Medaille für vorbildlichen Grenzdienst", sein Kompaniechef und Vergatterer mit dem „Leistungsabzeichen der Grenztruppen" ausgezeichnet. [5] Ein Vierteljahrhundert später werden sie vom Landgericht Potsdam wegen Totschlages bzw. Beihilfe zum Totschlag zu Bewährungsstrafen von 24 und 15 Monaten verurteilt. [6] Einer der beiden Verurteilten ist mittlerweile Angehöriger des Bundesgrenzschutzes; die Schwester des Getöteten, die zu der Gerichtsverhandlung als Zeugin geladen ist, kann Reue bei den Angeklagten nicht verspüren: „Im Gegenteil, sie haben mich noch hämisch angegrinst." [7]

Um nach den tödlichen Schüssen auf Herbert Kiebler sicher zu gehen, dass keine Informationen von der Grenze durchsickern, fängt die Staatssicherheit die Post der Grenzsoldaten an ihre Angehörigen und Freunde ab. Die Auswertung fördert zynische Kommentare wie „Und wieder einer weniger, der unsere Butter ißt" oder „Hat er eben Pech gehabt" zu Tage, aber auch Mitgefühl: „Er war ein Grenzverletzer, aber war es wirklich nötig, aus 80 m Entfernung ihn so grausam zu töten? Es gab andere Möglichkeiten, ihn an seinem Vorhaben zu hindern." Und ein anderer: „Möchte bloß mal wissen, was die seinen Eltern sagen." [8]

Zutiefst beunruhigt über den Abschiedszettel ihres Sohnes gibt die Mutter am Morgen des 27. Juni eine Vermisstenanzeige auf. Ein grausames Spiel der Stasi mit der Familie folgt. Aus „Abdeckungszwecken gegenüber den Angehörigen der Familie Kiebler", wie es in der Sprache der Staatssicherheit heißt, wird die Falschaussage eines Försters konstruiert [9], ein Protokoll über „kriminaltechnische Tatortarbeit" gefälscht [10] und ein „Tatortuntersuchungsprotokoll" des Volkspolizeikreisamtes Potsdam erfunden. [11] Schließlich wird den Familienangehörigen am 3. Juli mitgeteilt, dass die Leiche von Herbert Kiebler in einem Wald in Potsdam-West von einem Förster gefunden worden sei und er mit einem Messer Selbstmord begangen habe. Selbst die Staatsanwaltschaft des Kreises Potsdam ist in diese „Abdeckungsmaßnahme" einbezogen.

Dem älteren Bruder will nicht einleuchten, warum sich Herbert Kiebler, um Selbstmord zu verüben, noch der Mühe unterzogen haben soll, mitten in der Nacht mehr als 40 Kilometer von Mahlow nach Potsdam zu fahren. Auf seine Anfrage hin wiederholt der Potsdamer Staatsanwalt gegenüber den Angehörigen die Lügengeschichte, weigert sich aber zugleich, ihnen Fotos von der Leiche zu zeigen. [12] Doch die Angehörigen glauben der offiziellen Version nicht. Sie befürchten vielmehr, Herbert Kiebler könnte ein Opfer derjenigen geworden sein, die ihn am Abend seiner Flucht verprügelt haben. Auch einen Fluchtversuch schließen sie nicht aus, haben sie doch gerüchteweise von Schüssen an der Grenze in der Nacht seines Verschwindens gehört. [13]

Am 11. Juli 1975 wird Herbert Kiebler auf dem Friedhof in Mahlow beigesetzt; die Trauergäste stehen unter Beobachtung der Staatssicherheit. [14] Einen letzten Blick auf den Toten hatte die Stasi der Familie wohlweislich verwehrt. Um dennoch vom Toten Abschied zu nehmen, dringen Herbert Kieblers Angehörige nachts heimlich in die Kapelle ein, öffnen den Sarg und entdecken die Schusswunden. [15] Immer wieder wird seine Mutter danach bei der Volkspolizei vorstellig, um Aufklärung über die wahren Todesumstände ihres Sohnes zu erlangen. Ihre Tochter erinnert sich: „Unsere Mutter ist an den Lügen um Herberts Tod zugrunde gegangen. Sie kam in psychiatrische Behandlung, starb verbittert 1993." An der 2012 für Herbert Kiebler in der Nähe seines Todesorts errichteten Erinnerungsstele gedenken seit einigen Jahren der Landkreis Teltow-Fläming, der Berliner Stadtbezirk Tempelhof-Schöneberg und die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow aus Anlass von Jahrestagen des getöteten 23-Jährigen.

Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle

[1] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.5.2001, in: StA Neuruppin, Az. 361 Js 14783/99, Bd. 4, Bl. 130-164; siehe auch: Protokoll des VPKA Zossen, Betr.: Mitteilung der Mutter von Herbert Kiebler, 27.6.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 32, sowie: Ermittlungen des MfS/KD Zossen zur Familie Kiebler, 1.7.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 37-39. [2] Handschriftliche Notizen von Herbert Kiebler, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 15. [3] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22. 5.2001, in: StA Neuruppin, Az. 361 Js 14783/99, Bd. 4, Bl. 146; siehe auch: Bericht des VPKA Potsdam/Abt. K über die Befragung der Schwester von Herbert Kiebler, 27.6.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 34-36. [4] Aktenvermerk der BVfS Potsdam/Abt. VII über ein Gespräch mit einem Bruder von Herbert Kiebler, 9.7.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 85-86. [5] Vgl. Schreiben des Chefs der Grenztruppen an den Minister für Nationale Verteidigung, 27.6.1975, in: BArch, GT 6273, Bl. 115-116; Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.5.2001, in: StA Neuruppin, Az. 361 Js 14783/99, Bd. 4, Bl. 147-148. [6] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.5.2001, in: StA Neuruppin, Az. 361 Js 14783/99, Bd. 4, Bl. 130-164. [7] Vgl. Gerald Praschl, Der verlogenste Mauermord, in: Super Illu Nr. 31, 26.7.2001, S. 10-11. [8] Abschriften des MfS/KD Zossen, 4.7.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 59-61, Zitate Bl. 59-60. [9] Vgl. den sogenannten „Bericht des VPKA Potsdam/Abt. K über das Auffinden einer unbekannten männlichen Leiche im Wald von Potsdam-West am 27.06.1975, 27.6.1975", in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 108. [10] Vgl. das sogenannte „Protokoll des VPKA Potsdam/Abt. K über kriminaltechnische Tatortarbeit, 27.6.1975", in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 109-112. [11] Vgl. Tatortuntersuchungsprotokoll des VPKA Potsdam/Abt. K zum unnatürlichen Tod einer unbekannten männlichen Person in Potsdam-West am 26.6.1975, 27.6.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 88-91. [12] Vgl. Aktenvermerk [der Potsdamer Staatsanwaltschaft], 9.7.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 85. [13] Vgl. VPKA Zossen/Abt. K, Anzeige des Bruders von Herbert Kiebler vom 22.7.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 63-65. [14] Vgl. Aktenvermerk der BVfS Potsdam/Abt. IX/SK, 11.7.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1179/76, Bl. 55. [15] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Gerald Praschl, Der verlogenste Mauermord, in: Super Illu Nr. 31, 26.7.2001, S. 10-11.
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