geboren am 7. Juni 1938
erschossen am 26. Dezember 1965
am Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Mitte und Berlin-Kreuzberg
Am 1. Weihnachtsfeiertag 1965 reisen die Brüder Schöneberger gegen 7.00 Uhr in einem Ford Taunus 17 M nach Ost-Berlin ein, um ihre Frauen in den Westen zu holen. Dieses Auto hat nicht nur hinten, sondern auch vorn eine durchgehende Sitzbank. Monika P. soll sich in der hinteren Rückenlehne und Christel R. unter der vorderen Bank verbergen, so der Plan. Und für den Fall, dass sie an der Grenze entdeckt werden sollten, verabreden sie, notfalls mit Vollgas durchzubrechen.Geboren am 7. Juni 1938 im ostpreußischen Wagten, muss Heinz Schöneberger nach dem Zweiten Weltkrieg seine Heimat verlassen. Zusammen mit seiner Mutter und seinen drei Brüdern gelangt er in die Bundesrepublik. [1] In Seesen im Harz wird die Familie sesshaft. Dort besucht Heinz Schöneberger die Schule und erlernt den Beruf eines Tiefbauarbeiters. Danach schlägt er sich als Gelegenheitsarbeiter durchs Leben. Er heiratet und zieht, vermutlich, um einer Haftstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein zu entgehen, mit seiner Frau im Juni 1961 in die DDR, wo er sich ein paar Wochen als Bergarbeiter versucht, bevor er noch vor dem Mauerbau zurück in die Bundesrepublik geht; seine Frau will er später nachholen. Der 13. August 1961 droht das Paar endgültig zu trennen.
Doch Heinz Schöneberger hält an seinem Vorhaben fest: Am 17. Oktober 1961 verlässt er auf dem Weg nach West-Berlin die Transitautobahn und fährt zu seiner Frau nach Karl-Marx-Stadt, um sie mit sich in den Westen zu nehmen. Noch bevor die beiden überhaupt Fluchtvorbereitungen treffen können, wird Heinz Schöneberger verhaftet und wegen seiner „Republikflucht" im Sommer und seines illegalen Einreisens zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung verurteilt ihn ein DDR-Gericht 1962 wiederum zu einer dreizehnmonatigen Haftstrafe wegen „Grenzverletzung". Dem folgt noch während der Haftzeit eine weitere Zuchthausstrafe von acht Monaten wegen Ausbruchsversuchen und „Meuterei". Während Heinz Schöneberger in DDR-Gefängnissen seine Haftstrafe verbüßt, lässt seine Frau sich von ihm scheiden. [2] Am 1. August 1964 wird er schließlich in die Bundesrepublik entlassen. Eine Woche später holt ihn auch dort ein Haftvollstreckungsbefehl ein: Wegen Fahrens ohne Führerschein muss er für zwei Monate in die Strafanstalt Wolfenbüttel.
Nach seiner Entlassung arbeitet Heinz Schöneberger zusammen mit seinem Bruder Horst in West-Berlin auf verschiedenen Baustellen. In ihrer Freizeit fahren die Brüder mit Arbeitskollegen nach Ost-Berlin. In einem Tanzlokal lernen sie Monika P. und Christel R. kennen, die sie von nun an öfter treffen. Die beiden Frauen sind entschlossen, die DDR zu verlassen, Heinz und Horst Schöneberger wollen ihnen dabei behilflich sein. [3]
Am 1. Weihnachtsfeiertag 1965 reisen die Brüder Schöneberger gegen 7.00 Uhr in einem Ford Taunus 17 M nach Ost-Berlin ein, um ihre Frauen in den Westen zu holen. Dieses Auto hat nicht nur hinten, sondern auch vorn eine durchgehende Sitzbank. Monika P. soll sich in der hinteren Rückenlehne und Christel R. unter der vorderen Bank verbergen, so der Plan. Und für den Fall, dass sie an der Grenze entdeckt werden sollten, verabreden sie, notfalls mit Vollgas durchzubrechen. [4]
Kurz vor Mitternacht machen sich die Vier auf den Weg. An einem abgelegenen Platz verstecken sich die Frauen, gegen 0.30 Uhr am 26. Dezember erreichen sie den Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße und reihen sich in die Ausreise-Spur ein. Als die Brüder an der Reihe sind, werden sie aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen. Ein Grenzsoldat entdeckt Monika P.s Versteck in der Rückenlehne und ruft: „Festnehmen!" Heinz Schöneberger springt daraufhin auf den Fahrersitz, verriegelt die Türen und gibt Vollgas. So schnell er kann, durchfährt er die Slalomstrecke aus Betonteilen, touchiert dabei ein anderes Fahrzeug. Die Grenzkontrolleure lösen Alarm aus. Der letzte Schlagbaum vor dem Mauerdurchlass nach West-Berlin wird geschlossen. Heinz Schöneberger versucht, ihn zu durchbrechen, doch auf mehr als 40 Stundenkilometer kann er den Wagen auf Grund der Slalomfahrt nicht beschleunigen. Der Wagen kommt zum Stillstand. Aus dem Turm neben dem „Grenzbaum" wird auch schon auf die Fahrertür geschossen, doch Heinz Schöneberger wird nur an der Wade verletzt. Als der Turmschütze das Feuer einstellt, reißt er die Fahrertür auf, umläuft den zerborstenen Schlagbaum und versucht, gebückt die letzten zehn Meter zur Grenzlinie zu überrennen. Nun tritt ein zweiter Posten aus dem Wachhaus neben dem Schlagbaum, zieht die Pistole und schießt kniend hinter dem Flüchtenden her. [5] Fünf Meter vor der Grenzlinie trifft ihn ein Schuss in den Rücken und durchschlägt seine Halsschlagader; Heinz Schöneberger erreicht noch West-Berliner Gebiet, stirbt aber wenig später an dem erlittenen Blutverlust. [6] Sein Leichnam wird am 30. Dezember 1965 nach Dortmund überführt und dort beigesetzt. [7]
Polizisten, Zollbeamte und Passanten werden von West-Berlin aus Zeugen der Ereignisse. Noch in der Nacht gibt es empörten Protest gegen das brutale Vorgehen der DDR-Grenzposten. Auch in den Tagen darauf kommt es auf der Westseite des Grenzübergangs immer wieder zu Protestkundgebungen. [8]
Horst Schöneberger und die beiden Frauen sind von den DDR-Grenzposten festgenommen und ins Stasi-Gefängnis nach Berlin Hohenschönhausen gebracht worden. Noch im Dezember 1965 verurteilt das Bezirksgericht Potsdam den Bruder des Toten in einem Schnellverfahren zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren wegen „gemeinschaftlich ausgeführter staatsgefährdender Gewaltakte". [9] Erst sechseinhalb Jahre später wird Horst Schöneberger aus der Haftanstalt Bautzen in den Westen entlassen. [10] Monika L. erhält am 26. Juni 1966 eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sie heiratet 1972 und siedelt ein Jahr später mit ihrem Mann nach West-Berlin über. [11] Christel R. wird zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, von denen sie ein Jahr und neun Monate absitzen muss. 1975 erhält sie die Erlaubnis, in die Bundesrepublik auszureisen. [12]
Unmittelbar nach den Ereignissen am Übergang Heinrich-Heine-Straße leitet die West-Berliner Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR wegen Totschlags ein. [13] Es wird jedoch 1967 eingestellt, da die Todesschützen nicht ermittelt werden können.
Zu Beginn der 1990er Jahre werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Sie münden am 31. März 1995 in eine Anklage gegen die beteiligten Grenzposten wegen Totschlags. Die Berliner Presse nimmt regen Anteil an dem darauf folgenden Prozess um den erschossenen „Fluchthelfer aus Liebe" [14]. In seinem Urteil vom 28. Februar 1997 kommt das Berliner Landgericht zu dem Ergebnis, dass sich die Vorwürfe gegen die Angeklagten „nicht mit zu einer Verurteilung ausreichenden Sicherheit feststellen lassen" [15], weshalb es alle Angeklagten freispricht.
Text: Martin Ahrends/Udo Baron
Doch Heinz Schöneberger hält an seinem Vorhaben fest: Am 17. Oktober 1961 verlässt er auf dem Weg nach West-Berlin die Transitautobahn und fährt zu seiner Frau nach Karl-Marx-Stadt, um sie mit sich in den Westen zu nehmen. Noch bevor die beiden überhaupt Fluchtvorbereitungen treffen können, wird Heinz Schöneberger verhaftet und wegen seiner „Republikflucht" im Sommer und seines illegalen Einreisens zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung verurteilt ihn ein DDR-Gericht 1962 wiederum zu einer dreizehnmonatigen Haftstrafe wegen „Grenzverletzung". Dem folgt noch während der Haftzeit eine weitere Zuchthausstrafe von acht Monaten wegen Ausbruchsversuchen und „Meuterei". Während Heinz Schöneberger in DDR-Gefängnissen seine Haftstrafe verbüßt, lässt seine Frau sich von ihm scheiden. [2] Am 1. August 1964 wird er schließlich in die Bundesrepublik entlassen. Eine Woche später holt ihn auch dort ein Haftvollstreckungsbefehl ein: Wegen Fahrens ohne Führerschein muss er für zwei Monate in die Strafanstalt Wolfenbüttel.
Nach seiner Entlassung arbeitet Heinz Schöneberger zusammen mit seinem Bruder Horst in West-Berlin auf verschiedenen Baustellen. In ihrer Freizeit fahren die Brüder mit Arbeitskollegen nach Ost-Berlin. In einem Tanzlokal lernen sie Monika P. und Christel R. kennen, die sie von nun an öfter treffen. Die beiden Frauen sind entschlossen, die DDR zu verlassen, Heinz und Horst Schöneberger wollen ihnen dabei behilflich sein. [3]
Am 1. Weihnachtsfeiertag 1965 reisen die Brüder Schöneberger gegen 7.00 Uhr in einem Ford Taunus 17 M nach Ost-Berlin ein, um ihre Frauen in den Westen zu holen. Dieses Auto hat nicht nur hinten, sondern auch vorn eine durchgehende Sitzbank. Monika P. soll sich in der hinteren Rückenlehne und Christel R. unter der vorderen Bank verbergen, so der Plan. Und für den Fall, dass sie an der Grenze entdeckt werden sollten, verabreden sie, notfalls mit Vollgas durchzubrechen. [4]
Kurz vor Mitternacht machen sich die Vier auf den Weg. An einem abgelegenen Platz verstecken sich die Frauen, gegen 0.30 Uhr am 26. Dezember erreichen sie den Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße und reihen sich in die Ausreise-Spur ein. Als die Brüder an der Reihe sind, werden sie aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen. Ein Grenzsoldat entdeckt Monika P.s Versteck in der Rückenlehne und ruft: „Festnehmen!" Heinz Schöneberger springt daraufhin auf den Fahrersitz, verriegelt die Türen und gibt Vollgas. So schnell er kann, durchfährt er die Slalomstrecke aus Betonteilen, touchiert dabei ein anderes Fahrzeug. Die Grenzkontrolleure lösen Alarm aus. Der letzte Schlagbaum vor dem Mauerdurchlass nach West-Berlin wird geschlossen. Heinz Schöneberger versucht, ihn zu durchbrechen, doch auf mehr als 40 Stundenkilometer kann er den Wagen auf Grund der Slalomfahrt nicht beschleunigen. Der Wagen kommt zum Stillstand. Aus dem Turm neben dem „Grenzbaum" wird auch schon auf die Fahrertür geschossen, doch Heinz Schöneberger wird nur an der Wade verletzt. Als der Turmschütze das Feuer einstellt, reißt er die Fahrertür auf, umläuft den zerborstenen Schlagbaum und versucht, gebückt die letzten zehn Meter zur Grenzlinie zu überrennen. Nun tritt ein zweiter Posten aus dem Wachhaus neben dem Schlagbaum, zieht die Pistole und schießt kniend hinter dem Flüchtenden her. [5] Fünf Meter vor der Grenzlinie trifft ihn ein Schuss in den Rücken und durchschlägt seine Halsschlagader; Heinz Schöneberger erreicht noch West-Berliner Gebiet, stirbt aber wenig später an dem erlittenen Blutverlust. [6] Sein Leichnam wird am 30. Dezember 1965 nach Dortmund überführt und dort beigesetzt. [7]
Polizisten, Zollbeamte und Passanten werden von West-Berlin aus Zeugen der Ereignisse. Noch in der Nacht gibt es empörten Protest gegen das brutale Vorgehen der DDR-Grenzposten. Auch in den Tagen darauf kommt es auf der Westseite des Grenzübergangs immer wieder zu Protestkundgebungen. [8]
Horst Schöneberger und die beiden Frauen sind von den DDR-Grenzposten festgenommen und ins Stasi-Gefängnis nach Berlin Hohenschönhausen gebracht worden. Noch im Dezember 1965 verurteilt das Bezirksgericht Potsdam den Bruder des Toten in einem Schnellverfahren zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren wegen „gemeinschaftlich ausgeführter staatsgefährdender Gewaltakte". [9] Erst sechseinhalb Jahre später wird Horst Schöneberger aus der Haftanstalt Bautzen in den Westen entlassen. [10] Monika L. erhält am 26. Juni 1966 eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sie heiratet 1972 und siedelt ein Jahr später mit ihrem Mann nach West-Berlin über. [11] Christel R. wird zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, von denen sie ein Jahr und neun Monate absitzen muss. 1975 erhält sie die Erlaubnis, in die Bundesrepublik auszureisen. [12]
Unmittelbar nach den Ereignissen am Übergang Heinrich-Heine-Straße leitet die West-Berliner Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR wegen Totschlags ein. [13] Es wird jedoch 1967 eingestellt, da die Todesschützen nicht ermittelt werden können.
Zu Beginn der 1990er Jahre werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Sie münden am 31. März 1995 in eine Anklage gegen die beteiligten Grenzposten wegen Totschlags. Die Berliner Presse nimmt regen Anteil an dem darauf folgenden Prozess um den erschossenen „Fluchthelfer aus Liebe" [14]. In seinem Urteil vom 28. Februar 1997 kommt das Berliner Landgericht zu dem Ergebnis, dass sich die Vorwürfe gegen die Angeklagten „nicht mit zu einer Verurteilung ausreichenden Sicherheit feststellen lassen" [15], weshalb es alle Angeklagten freispricht.
Text: Martin Ahrends/Udo Baron
[1]
Vgl. hierzu und zum Folgenden: Bericht der West-Berliner Polizei , 3.2.1966, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 1, Bl. 198-200; Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Bruders von Heinz Schöneberger durch die Kriminalpolizei in Hamm, 24.7.1971, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 2, Bl. 45.
[2] Vgl. ebd.
[3] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Bruders von Heinz Schöneberger durch die Kriminalpolizei in Hamm, 24.7.1971, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 2, Bl. 45. [4] Vgl. Einzel-Information Nr. 1151/65 [des MfS-]ZAIG über die Verhinderung eines gewaltsamen Grenzdurchbruches an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße, 27.12.1965, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 1159, Bl. 26-27. [5] Vgl. Ereignismeldung des Kommandos der West-Berliner Schutzpolizei über missglückten Fluchtversuch am Übergang Heinrich-Heine-Straße/Prinzenstr. (SBS), 16.12.1965, in: PHS, E-Meldung 26.12.1965, o. Pag.; Einzel-Information Nr. 1151/65 [des MfS-]ZAIG über die Verhinderung eines gewaltsamen Grenzdurchbruches an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße, 27.12.1965, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 1159, Bl. 24-25.
[6] Vgl. Ereignismeldung des Kommandos der West-Berliner Schutzpolizei S1 über missglückten Fluchtversuch am Übergang Heinrich-Heine-Straße/Prinzenstraße (SBS), 16.12.1965, in: PHS, E-Meldung 26.12.1965, o. Pag.
[7] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei über Totschlag, versuchter Totschlag und anderes am 26.12.1965, gegen 01.00 Uhr, am Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße, 29.12.1965, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 1, Bl. 95. [8] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei über missglückten Fluchtversuch durch Sperrmauer am 26.12.1965, 26.12.1965, in: PHS, E-Meldung 27.12.1965, o. Pag.; Eilmeldung der West-Berliner Polizei über Ansammlung von Personen am Grenzübergang Prinzen-/Heinrich-Heine-Straße am 26.12.1965, 27.12.1965, in: PHS, E-Meldung 27.12.1965, Bl. 18. [9] „12 Jahre Zuchthaus für Provokateur", Neues Deutschland, 31.12.1965.
[10] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Bruders von Heinz Schöneberger durch die Berliner Polizei, 24.11.1992, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd 2, S. 192.
[11] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung von Monika L. durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, 1.8.1975, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 2, Bl. 79-80.
[12] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung von Christel R. durch die Berliner Polizei, 2.2.1993, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 3, Bl. 253, 256. [13] Vgl. Strafanzeige der West-Berliner Polizei gegen Angehörige des 35. Regiments der 1. Grenzbrigade, 27.12.1965, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 1, Bl. 1. [14] „Keiner will getroffen haben", BZ, 22.1.1997.
[15] Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.2.1997, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 5, Bl. 55.
[2] Vgl. ebd.
[3] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Bruders von Heinz Schöneberger durch die Kriminalpolizei in Hamm, 24.7.1971, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 2, Bl. 45. [4] Vgl. Einzel-Information Nr. 1151/65 [des MfS-]ZAIG über die Verhinderung eines gewaltsamen Grenzdurchbruches an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße, 27.12.1965, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 1159, Bl. 26-27. [5] Vgl. Ereignismeldung des Kommandos der West-Berliner Schutzpolizei über missglückten Fluchtversuch am Übergang Heinrich-Heine-Straße/Prinzenstr. (SBS), 16.12.1965, in: PHS, E-Meldung 26.12.1965, o. Pag.; Einzel-Information Nr. 1151/65 [des MfS-]ZAIG über die Verhinderung eines gewaltsamen Grenzdurchbruches an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße, 27.12.1965, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 1159, Bl. 24-25.
[6] Vgl. Ereignismeldung des Kommandos der West-Berliner Schutzpolizei S1 über missglückten Fluchtversuch am Übergang Heinrich-Heine-Straße/Prinzenstraße (SBS), 16.12.1965, in: PHS, E-Meldung 26.12.1965, o. Pag.
[7] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei über Totschlag, versuchter Totschlag und anderes am 26.12.1965, gegen 01.00 Uhr, am Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße, 29.12.1965, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 1, Bl. 95. [8] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei über missglückten Fluchtversuch durch Sperrmauer am 26.12.1965, 26.12.1965, in: PHS, E-Meldung 27.12.1965, o. Pag.; Eilmeldung der West-Berliner Polizei über Ansammlung von Personen am Grenzübergang Prinzen-/Heinrich-Heine-Straße am 26.12.1965, 27.12.1965, in: PHS, E-Meldung 27.12.1965, Bl. 18. [9] „12 Jahre Zuchthaus für Provokateur", Neues Deutschland, 31.12.1965.
[10] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Bruders von Heinz Schöneberger durch die Berliner Polizei, 24.11.1992, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd 2, S. 192.
[11] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung von Monika L. durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, 1.8.1975, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 2, Bl. 79-80.
[12] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung von Christel R. durch die Berliner Polizei, 2.2.1993, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 3, Bl. 253, 256. [13] Vgl. Strafanzeige der West-Berliner Polizei gegen Angehörige des 35. Regiments der 1. Grenzbrigade, 27.12.1965, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 1, Bl. 1. [14] „Keiner will getroffen haben", BZ, 22.1.1997.
[15] Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.2.1997, in: StA Berlin, Az. 27 Js 158/90, Bd. 5, Bl. 55.